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Kein Anmeldung
Wird ein Büro eröffnet, das von
einem externen und entsprechend beauftragten selbständigen
Gewerbetreibenden (z.B. ein Handelsvertreter) geleitet
wird, dann erfolgt eine eigenständige gewerbliche Betätigung des
ausländischen Unternehmens in diesem Falle in
Frankreich nicht.
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Anmeldung
Wird in Büro des betreffenden
Unternehmens im Ausland als Bestandteil der eigenen
Organisation selbst gewerblich tätig, dann handelt es
sich rechtlich um eine Betriebsstätte. Diese ist
gewerberechtlich anzumelden.
Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen
eine Zweigniederlassung nicht am Sitz im Ausland,
sondern direkt beim Registergericht in Mulhouse anmelden
(alle Anmeldungen, Zeichnungen, Einreichungen und
Eintragungen).
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ALTES
gibt Ihnen eine Anschrift und eine Postfachnummer.
Wir
empfangen und, auf Wunsch, sortieren Ihre Post.
Wir
senden Ihre Post wie angeordnet weiter.
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Wie virtuelles BÜRO
plus...
Durch
diese Lösung können Sie Ihren Firmensitz
unter unserer repräsentativen Adresse anmelden.
Ein Sitzungsraum
ist verfügbar ,um Ihre Jahreshauptversammlung zu führen und
juristischen Formalitäten zu erledigen.
Falls Sie
den Firmensitzvertrag einstellen, verpfichtet ALTES sich,
das Registergericht zu informieren.
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ALTES
bietet Ihnen die Benutzung einer einheimischen- (Vorwahl
wie 0389....) oder nationalen Telefonnummer (Vorwahl
wie 0800....) für Geschäftszwecke an.
oder
mehr
Infos...
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